Am Freitag gegen 17.00 Uhr befuhr ein 26-jähriger Polofahrer die Landesstraße 1124 von Steinheim in Richtung Marbach. In einer langgezogenen Rechtskurve kam er aufgrund nicht angepasster
Geschwindigkeit auf feuchter Fahrbahn ins Schlingern, kam auf die Gegenfahrbahn und kollidierte dort mit einem Skoda Yeti, welcher von einer 35- jährigen gelenkt wurde. Durch den Zusammenstoß kam der Polo von der Fahrbahn nach rechts ab und kam entgegen der Fahrtrichtung im Grünstreifen zum Stehen. Der Fahrer des Polos wurde bei dem Unfall eingeklemmt und musste durch die Feuerwehr Steinheim befreit werden. Schwerverletzt wurde er mit dem Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht. Die Fahrerin des Skodas wurde bei dem Unfall leicht verletzt, musste jedoch vorsorglich auch ins Krankenhaus gebracht werden. Aufgrund der Unfallaufnahme und der Bergung der Fahrzeuge, war die Landesstraße bis gegen 19.00 Uhr voll gesperrt. Der Rettungsdienst war mit zwei Fahrzeugen und einem Notarzt sowie die Feuerwehr Steinheim mit drei Fahrzeugen und 30 Mann vor Ort. Bei dem Unfall entstand ein Sachschaden in Gesamthöhe von zirka 18.000 Euro.
Drei Personen zogen sich bei einem schweren Verkehrsunfall am Samstagabend auf der Landesstraße 1100 schwere Verletzungen zu. Ein 64 Jahre alter Renault-Fahrer war gegen 20:15 Uhr
von Großbottwar kommend in Richtung Steinheim unterwegs. Dabei geriet er zwischen dem Kreisverkehr Großbottwar und dem Hochbergfeldtunnel auf die Gegenfahrbahn, wo er frontal mit einem ordnungsgemäß entgegenkommenden Peugeot eines 36-Jährigen kollidierte. Der 64 Jahre alte Unfallverursacher wurde in seinem Fahrzeug eingeklemmt. Während er von der Feuerwehr Steinheim aus seinem Fahrzeug befreit werden musste, konnten sich der 36 Jahre alte Peugeot-Fahrer und dessen 32-jährige Beifahrerin selbst aus ihrem Fahrzeug befreien. Die Beteiligten wurden vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht. Da der 64 Jahre alte Renault-Fahrer nicht unerheblich unter Alkoholeinfluss stand, wurde eine Blutentnahme durchgeführt. Sein Führerschein wurde einbehalten. Zur Klärung des genauen Unfallhergangs wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Heilbronn ein Gutachter hinzugezogen. Der an den Fahrzeugen entstandene Sachschaden beläuft sich auf rund 18.000 Euro.