Vor einigen Jahren wurden Video-Luftaufnahmen und Luftbilder fast nur aus Hubschraubern oder Kleinflugzeugen gemacht. Ganz klar erhält man auch damit spektakuläre Aufnahmen, aber die Technik hat natürlich ihren Preis. Mit Luftbildaufnahmen und Videos per Drohne erhalten Sie spannendere Aufnahmen die näher am Objekt entstehen. Es bieten sich Ihnen fotografische Möglichkeiten die mittels Hubschrauber oder Kleinflugzeugen gar nicht möglich sind. Hier ein Beispiel eines 360-Grad Panoramas aus der Luft: Schillerstadt
-Aufnahmen von 1 bis 100 Höhenmeter, Blickwinkel die beeindrucken, Perspektiven nah am Geschehen. Es ist ungleich aufwändiger, mit einem Piloten und einen Fotografen in die Luft zu gehen, um dann Luftbilder zu erstellen. Durch den verhältnismäßig geringen Aufwand im Vergleich zu einem Hubschrauberflug, können solche Luftbilder mit Flugdrohnen recht preiswert erstellt werden.
Selbstverständlich ist unsere Arbeit und das Equipment haftpflichtversichert und alle Flüge werden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben angemeldet.
· flexible Startmöglichkeiten und sehr schnell einsatzbereit, kurzfristiger Einsatz.
· genau auf der Stelle in der Luft zu positionieren durch GPS.
· spannende Perspektiven durch mögliche Einsatzhöhe von 1 – 100 Metern.
· neue Perspektiven z. B. vom Wasser aus, Durchflüge von Toren, Installationen, Innenhöfen.
· Unabhängigkeit von Gelände.
· Start und Landung direkt vor Ort – unabhängig von Flugplätzen etc.
· da schon jetzt ein Großteil der Genehmigungen vorliegen, sehr kurzfristige Terminplanung möglich.
· Dank Lärmpegel eines Elektorasenmähers, leiser und umweltfreundlicher als Hubschrauber- und Flugzeugeinsatz.
· meist kostengünstiger als Hubschrauber- und Flugzeugeinsatz.
· Flüge sind nur nach Sicht gestattet, also max. 100m Höhe (höhere Sondergenehmigungen ggfs. Möglich) und ca. 200m Distanz.
· Flüge sind nur bei Tageslicht, aber nicht bei niedriger Wolkendecke/Nebel und Niederschlägen möglich.
· Menschenansammlungen, öffentliche Plätze, Bahnanlagen und stark befahrene Verkehrswege dürfen nicht über-, sondern nur mit genügend Sicherheitsabstand umflogen werden.
· großer Abstand zum Objekt: über nicht oder gering bewohntem Gebiet, sind 150 Meter, über Städten und anderen dichtbesiedelten Gebieten, mindestens 300 Meter Flughöhe einzuhalten.
· hauptsächlich Vogelperspektiven und Draufsichten: spannendere schräge Blickwinkel sind nur aus großem Abstand, auf Kosten natürlicher, räumlicher Wirkung möglich.
· keine kurzfristigen Umplanungen: Abbrüche, Neuaufstiege bei instabilem Wetter nur eingeschränkt möglich.
· Geräusch- und Umweltbelastung, starke Luftturbulenzen.
· höhere Kosten!